+46. Die Emittenten sollten für jede Sanierungsoption eine Bewertung der Realisierbarkeit in den …
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46. Die Emittenten sollten für jede Sanierungsoption eine Bewertung der Realisierbarkeit in den …
Die Emittenten sollten für jede Sanierungsoption eine Bewertung der Realisierbarkeit in den Sanierungsplan aufnehmen, die mindestens Folgendes umfasst: - a) die Bewertung der mit der Sanierungsoption verbundenen Risiken, wobei nach Möglichkeit auf die Erfahrungen mit der Durchführung der Sanierungsoption oder einer gleichwertigen Maßnahme zurückgegriffen wird, und
- b) eine Analyse und Beschreibung aller wesentlichen Hindernisse für eine wirksame und zeitnahe Durchführung der Sanierungsoption und eine Beschreibung ob und wie diese Hindernisse überwunden werden können.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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