+46. Die Emittenten sollten für jede Sanierungsoption eine Bewertung der Realisierbarkeit in den …

46. Die Emittenten sollten für jede Sanierungsoption eine Bewertung der Realisierbarkeit in den …

Die Emittenten sollten für jede Sanierungsoption eine Bewertung der Realisierbarkeit in den Sanierungsplan aufnehmen, die mindestens Folgendes umfasst:

  • a) die Bewertung der mit der Sanierungsoption verbundenen Risiken, wobei nach Möglichkeit auf die Erfahrungen mit der Durchführung der Sanierungsoption oder einer gleichwertigen Maßnahme zurückgegriffen wird, und
  • b) eine Analyse und Beschreibung aller wesentlichen Hindernisse für eine wirksame und zeitnahe Durchführung der Sanierungsoption und eine Beschreibung ob und wie diese Hindernisse überwunden werden können.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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