+48. Um die Glaubwürdigkeit der Sanierungsoptionen nachzuweisen, sollten die Emittenten quantitative …

48. Um die Glaubwürdigkeit der Sanierungsoptionen nachzuweisen, sollten die Emittenten quantitative …

Um die Glaubwürdigkeit der Sanierungsoptionen nachzuweisen, sollten die Emittenten quantitative und qualitative Nachweise zur Untermauerung des erwarteten Nutzens jeder Option vorlegen. In jedem Fall enthält der Sanierungsplan mindestens die in Anhang II aufgeführten Elemente.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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