+51. Die Emittenten sollten das für die Umsetzungsphase vorgesehene Verfahren in den Sanierungsplan …

51. Die Emittenten sollten das für die Umsetzungsphase vorgesehene Verfahren in den Sanierungsplan …

Die Emittenten sollten das für die Umsetzungsphase vorgesehene Verfahren in den Sanierungsplan aufnehmen, das stets einen offenen und aktiven Dialog mit der zuständigen Behörde umfasst, um einen reibungslosen Übergang zur Umsetzung des Rücktauschplans des Emittenten gemäß den Artikeln 47 und 55 der Verordnung (EU) 2023/1114 zu gewährleisten, falls sich herausstellt, dass die Wiedereinhaltung der für die Vermögenswertreserve geltenden regulatorischen Anforderungen unmöglich ist.

Sanierungsszenarien

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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