+56. Darüber hinaus sollten die Emittenten dafür sorgen, dass die in ihrem Sanierungsplan …
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56. Darüber hinaus sollten die Emittenten dafür sorgen, dass die in ihrem Sanierungsplan …
Darüber hinaus sollten die Emittenten dafür sorgen, dass die in ihrem Sanierungsplan vorgesehenen Maßnahmen nicht übermäßig die Fähigkeit der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen, mit denen sie zusammenarbeiten4 , beeinträchtigen, die Verordnung (EU) 2022/2554 einzuhalten.
4 Es wird auf Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen (Crypto Asset Service Providers, CASP) verwiesen, die Verwahrdienstleistungen erbringen und ART in Fiatgeld und umgekehrt tauschen. Die vom Emittenten ergriffenen Sanierungsmaßnahmen dürfen nicht mit der Fähigkeit der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen kollidieren, die Einhaltung der Verordnung über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor (DORA) einzuhalten.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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