+66. Emittenten, die zwei oder mehr Token öffentlich anbieten, sollten zumindest sicherstellen, a) …
|
66. Emittenten, die zwei oder mehr Token öffentlich anbieten, sollten zumindest sicherstellen, a) …
Emittenten, die zwei oder mehr Token öffentlich anbieten, sollten zumindest sicherstellen, - a) dass die emittentenbezogenen Sanierungsplanindikatoren kohärent sind und die jeweiligen Schwellenwerte auf demselben Niveau festgelegt werden,
- b) dass die für die einzelnen Token vorgesehenen Sanierungsoptionen nicht zueinander im Widerspruch stehen,
- c) dass sich die Aktivierung und Umsetzung eines Sanierungsplans nicht negativ auf die Aktivierung und Umsetzung anderer Sanierungspläne auswirken würde,
- d) dass die Umsetzung einer Sanierungsoption nicht die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit den anderen ausgegebenen Token beeinträchtigt.
Emittenten, die anderen Sanierungsplanungsverpflichtungen nach branchenspezifischen EU-Rechtsvorschriften unterliegen
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
|