+66. Emittenten, die zwei oder mehr Token öffentlich anbieten, sollten zumindest sicherstellen, a) …

66. Emittenten, die zwei oder mehr Token öffentlich anbieten, sollten zumindest sicherstellen, a) …

Emittenten, die zwei oder mehr Token öffentlich anbieten, sollten zumindest sicherstellen,

  • a) dass die emittentenbezogenen Sanierungsplanindikatoren kohärent sind und die jeweiligen Schwellenwerte auf demselben Niveau festgelegt werden,
  • b) dass die für die einzelnen Token vorgesehenen Sanierungsoptionen nicht zueinander im Widerspruch stehen,
  • c) dass sich die Aktivierung und Umsetzung eines Sanierungsplans nicht negativ auf die Aktivierung und Umsetzung anderer Sanierungspläne auswirken würde,
  • d) dass die Umsetzung einer Sanierungsoption nicht die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit den anderen ausgegebenen Token beeinträchtigt.

Emittenten, die anderen Sanierungsplanungsverpflichtungen nach branchenspezifischen EU-Rechtsvorschriften unterliegen

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/