+12. Für die Zwecke von Absatz 11 sollten die Emittenten von ART/EMT alle folgenden Aspekte …
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12. Für die Zwecke von Absatz 11 sollten die Emittenten von ART/EMT alle folgenden Aspekte …
Für die Zwecke von Absatz 11 sollten die Emittenten von ART/EMT alle folgenden Aspekte berücksichtigen: das Profil der Token-Inhaber (einschließlich Klein- oder Großanleger), die Art des Token (einschließlich signifikant oder nicht signifikant), die Art des referenzierten Vermögenswerts (z. B. amtliche Währung oder andere), die Merkmale des Emittenten (z. B. Kreditinstitut oder andere), historische Erfahrungen mit Rücktauschforderungen und das Fälligkeitsprofil der Vermögenswertreserve. Die Emittenten können alle anderen Aspekte berücksichtigen, die sie für die Bewertung als relevant erachten.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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