+23. Um die Fähigkeiten der Mitglieder des Leitungsorgans ordnungsgemäß zu bewerten, sollten die …

23. Um die Fähigkeiten der Mitglieder des Leitungsorgans ordnungsgemäß zu bewerten, sollten die …

Um die Fähigkeiten der Mitglieder des Leitungsorgans ordnungsgemäß zu bewerten, sollten die Emittenten von ARTs und CASPs in Erwägung ziehen, die nicht erschöpfende Liste der relevanten Fähigkeiten in Anhang II der Gemeinsamen Leitlinien der EBA und der ESMA zur Bewertung der Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans und Inhabern von Schlüsselfunktionen gemäß der Richtlinie 2013/36/EU und der Richtlinie 2014/65/EU zu verwenden, wobei die Rolle und die Aufgaben der von dem Mitglied des Leitungsorgans bekleideten Position zu berücksichtigen sind.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/