+38. Die Emittenten von ARTs und CASPs sollten sicherstellen, dass alle Mitglieder des …

38. Die Emittenten von ARTs und CASPs sollten sicherstellen, dass alle Mitglieder des …

Die Emittenten von ARTs und CASPs sollten sicherstellen, dass alle Mitglieder des Leitungsorgans unter Berücksichtigung der in Abschnitt C.2.1 genannten Kriterien ausreichend gut beleumundet sind und in der Lage sind, ausreichend Zeit aufzuwenden, um ihre Aufgaben jederzeit effektiv zu erfüllen, wobei die Kriterien in Abschnitt C.2.4 zu berücksichtigen sind.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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