+43. Bei der Bewertung der angemessenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen eines Mitglieds …
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43. Bei der Bewertung der angemessenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen eines Mitglieds …
Bei der Bewertung der angemessenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen eines Mitglieds sollten die Emittenten von ARTs oder CASPs innerhalb desselben Zeitraums auch die kollektive Eignung des Leitungsorgans bewerten. Insbesondere sollte bewertet werden, welche Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der Einzelne für das Kollektiv mitbringt oder, im Falle eines Mitglieds, das das Leitungsorgan verlassen hat, welche Kenntnisse und Erfahrungen nach einer Änderung der Zusammensetzung des Leitungsorgans möglicherweise fehlen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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