+49. Soweit die Bewertung auch von zuständigen Behörden für Aufsichtszwecke durchgeführt wird …
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49. Soweit die Bewertung auch von zuständigen Behörden für Aufsichtszwecke durchgeführt wird …
Soweit die Bewertung auch von zuständigen Behörden für Aufsichtszwecke durchgeführt wird, bleiben der Emittent von ARTs oder der CASP für die Bewertung und Sicherstellung der Eignung des Leitungsorgans verantwortlich. C.3.1 Bewertung der individuellen Eignung der Mitglieder des Leitungsorgans durch CASPs und
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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