+52. Bei der Bewertung der kollektiven angemessenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen sollte …

52. Bei der Bewertung der kollektiven angemessenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen sollte …

Bei der Bewertung der kollektiven angemessenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen sollte der Emittent von ARTs oder der CASP gegebenenfalls die Zusammensetzung des Leitungsorgans in seiner Leitungs- und gegebenenfalls Aufsichtsfunktionen gesondert bewerten.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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