+57. Kommt ein Emittent von ARTs oder ein CASP in seiner Bewertung oder Neubewertung zu dem Schluss …
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57. Kommt ein Emittent von ARTs oder ein CASP in seiner Bewertung oder Neubewertung zu dem Schluss …
Kommt ein Emittent von ARTs oder ein CASP in seiner Bewertung oder Neubewertung zu dem Schluss, dass das Leitungsorgan oder ein Mitglied des Leitungsorgans nicht über die angemessenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen verfügt oder nicht genügend Zeit aufwenden kann, sollte der Emittent von ARTs oder die CASP rechtzeitig geeignete Korrekturmaßnahmen ergreifen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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