+66. In den in Absatz 45 genannten hinreichend begründeten Fällen sollten die Emittenten von ARTs …
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66. In den in Absatz 45 genannten hinreichend begründeten Fällen sollten die Emittenten von ARTs …
In den in Absatz 45 genannten hinreichend begründeten Fällen sollten die Emittenten von ARTs und CASPs verpflichtet sein, der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats nach der Bestellung des Mitglieds die vollständige Dokumentation gemäß Absatz 70 vorzulegen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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