+69. Die zuständigen Behörden sollten ihre Bewertung auf Grundlage der vom Emittenten von ARTs oder …

69. Die zuständigen Behörden sollten ihre Bewertung auf Grundlage der vom Emittenten von ARTs oder …

Die zuständigen Behörden sollten ihre Bewertung auf Grundlage der vom Emittenten von ARTs oder CASPs und den beurteilten Mitgliedern bereitgestellten Informationen durchführen und diese gegebenenfalls anhand der in Titel III festgelegten Begriffe beurteilen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/