+75. Die zuständigen Behörden sollten auf der Grundlage der Bewertung der individuellen und …

75. Die zuständigen Behörden sollten auf der Grundlage der Bewertung der individuellen und …

Die zuständigen Behörden sollten auf der Grundlage der Bewertung der individuellen und kollektiven Eignung der Mitglieder des Leitungsorgans innerhalb der in Absatz 67 genannten maximalen Frist oder, falls die Frist gemäß Absatz 68 ausgesetzt wurde, innerhalb der maximalen Frist von sechs Monaten eine Entscheidung treffen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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