+75. Die zuständigen Behörden sollten auf der Grundlage der Bewertung der individuellen und …
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75. Die zuständigen Behörden sollten auf der Grundlage der Bewertung der individuellen und …
Die zuständigen Behörden sollten auf der Grundlage der Bewertung der individuellen und kollektiven Eignung der Mitglieder des Leitungsorgans innerhalb der in Absatz 67 genannten maximalen Frist oder, falls die Frist gemäß Absatz 68 ausgesetzt wurde, innerhalb der maximalen Frist von sechs Monaten eine Entscheidung treffen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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