+77. Legt ein Emittent von ARTs oder CASP der zuständigen Behörde keine ausreichenden Informationen …
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77. Legt ein Emittent von ARTs oder CASP der zuständigen Behörde keine ausreichenden Informationen …
Legt ein Emittent von ARTs oder CASP der zuständigen Behörde keine ausreichenden Informationen über die Eignung einer beurteilten Person vor, sollte die zuständige Behörde entweder das Unternehmen darüber in Kenntnis setzen, dass das Mitglied kein Mitglied des Leitungsorgans sein kann, da die Eignung der Person nicht hinreichend nachgewiesen wurde, oder dass sie eine negative Entscheidung gefällt hat.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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