+77. Legt ein Emittent von ARTs oder CASP der zuständigen Behörde keine ausreichenden Informationen …

77. Legt ein Emittent von ARTs oder CASP der zuständigen Behörde keine ausreichenden Informationen …

Legt ein Emittent von ARTs oder CASP der zuständigen Behörde keine ausreichenden Informationen über die Eignung einer beurteilten Person vor, sollte die zuständige Behörde entweder das Unternehmen darüber in Kenntnis setzen, dass das Mitglied kein Mitglied des Leitungsorgans sein kann, da die Eignung der Person nicht hinreichend nachgewiesen wurde, oder dass sie eine negative Entscheidung gefällt hat.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/