+14. Die zuständigen Behörden sollten vor der Beurteilung der Eignung des interessierten Erwerbers …
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14. Die zuständigen Behörden sollten vor der Beurteilung der Eignung des interessierten Erwerbers …
Die zuständigen Behörden sollten vor der Beurteilung der Eignung des interessierten Erwerbers feststellen, ob die Umstände erfüllt sind, die zur Annahme eines beabsichtigten Erwerbs einer qualifizierten Beteiligung an einem Zielunternehmen führen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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