+14. Die zuständigen Behörden sollten vor der Beurteilung der Eignung des interessierten Erwerbers …

14. Die zuständigen Behörden sollten vor der Beurteilung der Eignung des interessierten Erwerbers …

Die zuständigen Behörden sollten vor der Beurteilung der Eignung des interessierten Erwerbers feststellen, ob die Umstände erfüllt sind, die zur Annahme eines beabsichtigten Erwerbs einer qualifizierten Beteiligung an einem Zielunternehmen führen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/