+15. Zu diesem Zweck sollten die zuständigen Behörden die in den Gemeinsamen Leitlinien der ESAs zu …

15. Zu diesem Zweck sollten die zuständigen Behörden die in den Gemeinsamen Leitlinien der ESAs zu …

Zu diesem Zweck sollten die zuständigen Behörden die in den Gemeinsamen Leitlinien der ESAs zu qualifizierten Beteiligungen festgelegte Bewertungsmethode anwenden, namentlich in Titel II Kapitel 1 Abschnitt 4 über das gemeinsame Handeln, in Abschnitt 5 über den maßgeblichen Einfluss, in Abschnitt 6 über den indirekten Erwerb von qualifizierten Beteiligungen und in Abschnitt 7 über die Entscheidung zum Erwerb.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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