+15. Zu diesem Zweck sollten die zuständigen Behörden die in den Gemeinsamen Leitlinien der ESAs zu …
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15. Zu diesem Zweck sollten die zuständigen Behörden die in den Gemeinsamen Leitlinien der ESAs zu …
Zu diesem Zweck sollten die zuständigen Behörden die in den Gemeinsamen Leitlinien der ESAs zu qualifizierten Beteiligungen festgelegte Bewertungsmethode anwenden, namentlich in Titel II Kapitel 1 Abschnitt 4 über das gemeinsame Handeln, in Abschnitt 5 über den maßgeblichen Einfluss, in Abschnitt 6 über den indirekten Erwerb von qualifizierten Beteiligungen und in Abschnitt 7 über die Entscheidung zum Erwerb.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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