+20. Um zu beurteilen, ob eine natürliche oder juristische Person eine Entscheidung zum Erwerb …

20. Um zu beurteilen, ob eine natürliche oder juristische Person eine Entscheidung zum Erwerb …

Um zu beurteilen, ob eine natürliche oder juristische Person eine Entscheidung zum Erwerb getroffen hat, sollten die zuständigen Behörden Abschnitt 7 der Gemeinsamen Leitlinien der ESAs zu qualitativen Beteiligungen über die Entscheidung zum Erwerb anwenden.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/