+20. Um zu beurteilen, ob eine natürliche oder juristische Person eine Entscheidung zum Erwerb …
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20. Um zu beurteilen, ob eine natürliche oder juristische Person eine Entscheidung zum Erwerb …
Um zu beurteilen, ob eine natürliche oder juristische Person eine Entscheidung zum Erwerb getroffen hat, sollten die zuständigen Behörden Abschnitt 7 der Gemeinsamen Leitlinien der ESAs zu qualitativen Beteiligungen über die Entscheidung zum Erwerb anwenden.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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