+23. Für die Beurteilung des in Artikel 42 Absatz 1 Buchstabe b bzw. Artikel 84 Absatz 1 Buchstabe b …

23. Für die Beurteilung des in Artikel 42 Absatz 1 Buchstabe b bzw. Artikel 84 Absatz 1 Buchstabe b …

Für die Beurteilung des in Artikel 42 Absatz 1 Buchstabe b bzw. Artikel 84 Absatz 1 Buchstabe b der MiCA-Verordnung festgelegten Kriteriums in Bezug auf den Leumund, die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen aller Personen, die die Geschäfte des Zielunternehmens leiten werden, sollten die zuständigen Behörden die in den gemeinsamen Leitlinien der EBA und der ESMA zur Eignungsbeurteilung der Mitglieder des Leitungsorgans von Emittenten von ARTs bzw. von CASPs festgelegte Beurteilungsmethode anwenden.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/