+25. Für die Beurteilung des Kriteriums gemäß Artikel 42 Absatz 1 Buchstabe d in Bezug auf die …

25. Für die Beurteilung des Kriteriums gemäß Artikel 42 Absatz 1 Buchstabe d in Bezug auf die …

Für die Beurteilung des Kriteriums gemäß Artikel 42 Absatz 1 Buchstabe d in Bezug auf die kontinuierliche Einhaltung der Anforderungen des Titels III der MiCA-Verordnung bzw. gemäß Artikel 84 Absatz 1 Buchstabe d in Bezug auf die kontinuierliche Einhaltung der Anforderungen des Titels V dieser Verordnung, soweit es sich um aufsichtsrechtliche Anforderungen handelt, sollten die zuständigen Behörden die Methode anwenden, die in Titel II Kapitel 3 Abschnitt 13 der Gemeinsamen ESA-Leitlinien zu qualifizierten Beteiligungen in Bezug auf die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen durch die Zielunternehmen dargelegt ist.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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