+24. Abweichend von Absatz 21 können CASP und ICASP bis zum 31. Juli 2025 ausnahmsweise …
|
24. Abweichend von Absatz 21 können CASP und ICASP bis zum 31. Juli 2025 ausnahmsweise …
Abweichend von Absatz 21 können CASP und ICASP bis zum 31. Juli 2025 ausnahmsweise Infrastrukturen oder Dienste nutzen, bei denen technische Einschränkungen in Bezug auf die Vollständigkeit der Daten durch zusätzliche technische Schritte oder Korrekturen ausgeglichen werden müssen, um diesen Leitlinien vollständig zu entsprechen. Diese zusätzlichen Verfahren sollten zumindest alternative Mechanismen für die Erfassung, Aufbewahrung und Bereitstellung der Angaben, die aufgrund technischer Einschränkungen nicht übermittelt werden können, für den erhaltenden CASP oder ICASP in der Transferkette umfassen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
|