+33. Kommt es im Zusammenhang mit Absatz 32 zu einer Änderung der ursprünglichen Übermittlung …
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33. Kommt es im Zusammenhang mit Absatz 32 zu einer Änderung der ursprünglichen Übermittlung …
Kommt es im Zusammenhang mit Absatz 32 zu einer Änderung der ursprünglichen Übermittlung, sollte der PSP des Zahlers oder der CASP des Originators den nächsten PSP und CASP in der Transferkette informieren und die korrekten Angaben übermitteln. Der nächste PSP und der nächste CASP in der Transferkette sollten dann erneut die notwendigen Aufgaben wahrnehmen, um die fehlenden oder unvollständigen Angaben zu erkennen. 4.4.1. Angabe der Nummer des Zahlungskontos des Zahlers gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2023/1113 und des Zahlungsempfängers (Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2023/1113) Geldtransfers
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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