+38. Der PSP des Zahlers und der CASP des Originators sollten die in Absatz 37 genannte …

38. Der PSP des Zahlers und der CASP des Originators sollten die in Absatz 37 genannte …

Der PSP des Zahlers und der CASP des Originators sollten die in Absatz 37 genannte Postanschrift angeben. Unbeschadet des Absatzes 25 Buchstabe a sollte bei allen alternativen zu Postanschriften, einschließlich Postfachnummern und virtuellen Adressen, nicht davon ausgegangen werden, dass sie die Anforderungen nach Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe c und Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2023/1113 erfüllen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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