+65. Stellt ein PSP oder IPSP nachträglich fest, dass die vorgeschriebenen Angaben fehlen …
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65. Stellt ein PSP oder IPSP nachträglich fest, dass die vorgeschriebenen Angaben fehlen …
Stellt ein PSP oder IPSP nachträglich fest, dass die vorgeschriebenen Angaben fehlen, unvollständig oder unter Verwendung unzulässiger Buchstaben bereitgestellt wurden, so sollte er den vorangehenden PSP oder IPSP in der Transferkette auffordern, die fehlenden Angaben unter Verwendung zulässiger Buchstaben oder Einträge gemäß Abschnitt 4.6.3 bereitzustellen. Kryptowertetransfers
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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