+69. Qualitative Kriterien sollten mindestens Folgendes umfassen: a) das Ausmaß der Mitwirkung des …

69. Qualitative Kriterien sollten mindestens Folgendes umfassen: a) das Ausmaß der Mitwirkung des …

Qualitative Kriterien sollten mindestens Folgendes umfassen:

  • a) das Ausmaß der Mitwirkung des PSP, IPSP, CASP oder ICASP in Bezug auf frühere Anforderungen fehlender Angaben;
  • b) das Bestehen einer Vereinbarung mit dem PSP, IPSP, CASP oder ICASP, die mehr Zeit für die Bereitstellung der Angaben benötigen;
  • c) die Art der fehlenden oder unvollständigen Angaben und die vom PSP, IPSP, CASP oder ICASP angegebenen Gründe dafür, dass die Angaben nicht bereitgestellt wurden.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/