+75. Der Bericht sollte Folgendes enthalten: a) den Namen des PSP, IPSP, CASP oder ICASP, der es …

75. Der Bericht sollte Folgendes enthalten: a) den Namen des PSP, IPSP, CASP oder ICASP, der es …

Der Bericht sollte Folgendes enthalten:

  • a) den Namen des PSP, IPSP, CASP oder ICASP, der es wiederholt versäumt hat, die vorgeschriebenen Angaben zu übermitteln;
  • b) das Land, in dem der PSP, IPSP, CASP oder ICAS zugelassen ist;
  • c) die Art des Verstoßes, einschließlich:
  • i. der Häufigkeit von Transfers mit fehlenden Angaben,
  • ii. des Zeitraums, innerhalb dessen die Verstöße festgestellt wurden; und
  • iii. gegebenenfalls der Gründe, die der PSP, IPSP, CASP oder ICASP für sein wiederholtes Versäumnis, die vorgeschriebenen Angaben zu übermitteln, angeführt hat;
  • d) Einzelheiten zu den Schritten, die der meldende PSP, IPSP, CASP oder ICASP unternommen hat.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/