+79. Der CASP des Originators sollte diese Bewertung vornehmen, bevor der Transfer eingeleitet und …
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79. Der CASP des Originators sollte diese Bewertung vornehmen, bevor der Transfer eingeleitet und …
Der CASP des Originators sollte diese Bewertung vornehmen, bevor der Transfer eingeleitet und die Angaben gemäß Artikel 14 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2023/1113 übermittelt werden; der CASP des Begünstigten sollte diese Bewertung vornehmen, bevor die Kryptowerte dem Begünstigten gemäß Artikel 16 Absatz 2 der genannten Verordnung zur Verfügung gestellt werden. 4.8.3. Identifizierung des Originators und des Begünstigten bei einem Transfer von oder an eine selbst gehostete Adresse
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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