+21. Emittenten von ART und EMT, die der Pflicht zur Haltung einer Vermögensreserve unterliegen …
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21. Emittenten von ART und EMT, die der Pflicht zur Haltung einer Vermögensreserve unterliegen …
Emittenten von ART und EMT, die der Pflicht zur Haltung einer Vermögensreserve unterliegen, sollten bei der Erstellung des Rücktauschplans davon ausgehen, dass die verbleibende Vermögensreserve, die dem jeweiligen ART oder EMT zugeordnet ist, zur Erfüllung der Rücktauschforderungen aller Inhaber von Token verwendet wird, wenn die zuständige Behörde zu der Einschätzung gelangt, dass der Emittent nicht in der Lage ist oder wahrscheinlich nicht in der Lage sein wird, seine Verpflichtungen gegenüber diesen Inhabern zu erfüllen. Dies sollte das Recht der Inhaber von Token gegen den Emittenten auf den Teil ihrer Forderung (sofern vorhanden), der durch die Liquidation der verbleibenden Vermögenswertreserve nicht erfüllt wurde, im Einklang mit dem geltenden Recht, einschließlich des geltenden Insolvenzrechts, unberührt lassen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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