+23. Um die Wirksamkeit des Rücktauschrechts zu gewährleisten und sicherzustellen, dass den Inhabern …
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23. Um die Wirksamkeit des Rücktauschrechts zu gewährleisten und sicherzustellen, dass den Inhabern …
Um die Wirksamkeit des Rücktauschrechts zu gewährleisten und sicherzustellen, dass den Inhabern von Token kein ungebührlicher wirtschaftlicher Schaden zugefügt wird, sollte der Emittent im Rücktauschplan sicherstellen, dass die Kosten für die Verwertung der Vermögenswertreserve oder anderweitig im Zusammenhang mit der Umsetzung des Rücktauschplans stehende Kosten erst dann den Erlösen aus der Verwertung der Vermögenswertreserve zugewiesen werden, wenn der Betrag für die Erfüllung der Rücktauschforderungen der betreffenden Inhaber von Token bestimmt wurde.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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