+32. Für die Zwecke der Entwicklung von Verwertungsstrategien können die Emittenten in Betracht …

32. Für die Zwecke der Entwicklung von Verwertungsstrategien können die Emittenten in Betracht …

Für die Zwecke der Entwicklung von Verwertungsstrategien können die Emittenten in Betracht ziehen, dass Transaktionen wie Rückkaufsvereinbarungen und Wertpapierfinanzierungsgeschäfte durchgeführt werden können, wenn diese dazu beitragen, die Erlöse zu maximieren, den Prozess zu beschleunigen und die Auswirkungen auf den Markt, auf dem die Vermögenswerte gehandelt werden, zu begrenzen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/