+34. Die Emittenten sollten sicherstellen, dass der Rücktauschplan in pragmatischer und …

34. Die Emittenten sollten sicherstellen, dass der Rücktauschplan in pragmatischer und …

Die Emittenten sollten sicherstellen, dass der Rücktauschplan in pragmatischer und operationeller Weise die Maßnahmen festlegt, die der Emittent unverzüglich und auf jeden Fall ohne unangemessene Verzögerung nach Erlass der Entscheidung der zuständigen Behörde, die die Umsetzung des Plans gemäß Artikel 47 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2023/1114 auslöst, ergreifen muss.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/