+39. Der Emittent sollte im Rücktauschplan angeben, welche Vorkehrungen getroffen werden sollen, um …
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39. Der Emittent sollte im Rücktauschplan angeben, welche Vorkehrungen getroffen werden sollen, um …
Der Emittent sollte im Rücktauschplan angeben, welche Vorkehrungen getroffen werden sollen, um die sichere Verwahrung der Erlöse aus der Verwertung der Vermögenswerte bis zur Erfüllung der Rücktauschforderungen zu gewährleisten.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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