+39. Der Emittent sollte im Rücktauschplan angeben, welche Vorkehrungen getroffen werden sollen, um …

39. Der Emittent sollte im Rücktauschplan angeben, welche Vorkehrungen getroffen werden sollen, um …

Der Emittent sollte im Rücktauschplan angeben, welche Vorkehrungen getroffen werden sollen, um die sichere Verwahrung der Erlöse aus der Verwertung der Vermögenswerte bis zur Erfüllung der Rücktauschforderungen zu gewährleisten.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/