+41. Der Rücktauschplan sollte den Auswirkungen der Benennung eines vorläufigen Verwalters gebührend …

41. Der Rücktauschplan sollte den Auswirkungen der Benennung eines vorläufigen Verwalters gebührend …

Der Rücktauschplan sollte den Auswirkungen der Benennung eines vorläufigen Verwalters gebührend Rechnung tragen, wenn dies im anwendbaren Recht gemäß Artikel 47 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2023/1114 vorgesehen ist, einschließlich der Folge, dass das Leitungsorgan möglicherweise nicht ganz oder teilweise für die Umsetzung des Rücktauschplans zuständig ist.

Kritische Tätigkeiten und vertragliche Vereinbarungen

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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