+52. Der Emittent sollte sicherstellen, dass der Rücktauschplan ein geordnetes Verfahren für den …
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52. Der Emittent sollte sicherstellen, dass der Rücktauschplan ein geordnetes Verfahren für den …
Der Emittent sollte sicherstellen, dass der Rücktauschplan ein geordnetes Verfahren für den Rücktausch der Forderungen der Inhaber von Token vorsieht und dass dieser in einer klaren, zugänglichen und verständlichen Sprache im Einklang mit den Leitlinien für den Kommunikationsplan im entsprechenden Abschnitt formuliert und kommuniziert wird.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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