+54. Zu diesem Zweck sollten im Rücktauschplan die Verfahren, die vom Emittenten angewandten …
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54. Zu diesem Zweck sollten im Rücktauschplan die Verfahren, die vom Emittenten angewandten …
Zu diesem Zweck sollten im Rücktauschplan die Verfahren, die vom Emittenten angewandten Maßnahmen zur Ermittlung und Eindämmung der Risiken von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (GW/TF) und die angenommenen oder geplanten technischen Einrichtungen zur Verarbeitung folgender Elemente beschrieben werden: - i. die Identifizierung der Inhaber von Token und ihre Berechtigung zum Rücktausch der Token;
- ii. das Einziehen und dauerhafte Entfernen zurückgetauschter Token aus dem Umlauf und
- iii. die anschließende Auszahlung oder Übertragung von Vermögenswerten an die Inhaber von Token.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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