+60. Der Rücktauschplan sollte einen Kommunikationsplan enthalten, der unverzüglich nach Erlass der …
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60. Der Rücktauschplan sollte einen Kommunikationsplan enthalten, der unverzüglich nach Erlass der …
Der Rücktauschplan sollte einen Kommunikationsplan enthalten, der unverzüglich nach Erlass der Entscheidung der zuständigen Behörde, die Durchführung des Rücktauschplans gemäß Artikel 47 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2023/1114 einzuleiten, aktiviert wird.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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