+69. Um eine ordnungsgemäße Koordinierung zu gewährleisten, sollten die am Rücktauschplan …

69. Um eine ordnungsgemäße Koordinierung zu gewährleisten, sollten die am Rücktauschplan …

Um eine ordnungsgemäße Koordinierung zu gewährleisten, sollten die am Rücktauschplan beteiligten Emittenten einen von ihnen zum Koordinator ernennen, unbeschadet der jeweiligen Verantwortlichkeit der einzelnen Emittenten. Letztere könnten unter Berücksichtigung der vergleichbaren Erfahrung der verschiedenen Emittenten in diesem Geschäft und des Reifegrads ihrer internen Organisation, der Rolle in der Interaktion mit den Verwahrern und anderen Drittanbietern oder Intermediären sowie der Wesentlichkeit ihrer Beteiligung an der Emission ausgewählt werden. Die Koordinierungsaufgaben könnten die Entwicklung, Überprüfung und Aktualisierung des Rücktauschplans, die Umsetzung des Abschnitts über den Kommunikationsplan und die Koordinierung der Verwaltung und Ausführung des Rücktauschplans umfassen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/