+70. Der zweite Abschnitt des Rücktauschplans sollte speziell auf die interne Organisation des …
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70. Der zweite Abschnitt des Rücktauschplans sollte speziell auf die interne Organisation des …
Der zweite Abschnitt des Rücktauschplans sollte speziell auf die interne Organisation des jeweiligen Emittenten zugeschnitten sein. Insbesondere sollten die Emittenten geeignete Maßnahmen festlegen, um die Anwendung der folgenden Punkte zu gewährleisten: - i. den Abschnitt „Grundsätze der Governance“ in diesen Leitlinien; und
- ii. den Abschnitt „Kritische Tätigkeiten und vertragliche Vereinbarungen“ unter Berücksichtigung der kritischen Tätigkeiten innerhalb der Organisation des Emittenten oder der von Dritten bereitgestellten Tätigkeiten, die für die wirksame Umsetzung des Rücktauschplans operationell sein müssen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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