+72. Die zuständigen Behörden sollten einander konsultieren und zusammenarbeiten, um zu beurteilen …
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72. Die zuständigen Behörden sollten einander konsultieren und zusammenarbeiten, um zu beurteilen …
Die zuständigen Behörden sollten einander konsultieren und zusammenarbeiten, um zu beurteilen, ob die Voraussetzungen für die Auslösung des Rücktauschplans gegeben sind. Die zuständigen Behörden sollten die Aktivierung des Rücktauschplans immer dann vermeiden, wenn die nachteiligen Auswirkungen auf die ausstehenden ART oder EMT, die sich aus der Unfähigkeit oder wahrscheinlichen Unfähigkeit eines Emittenten ergeben, seinen Verpflichtungen nachzukommen, unverzüglich von einem oder mehreren anderen Emittenten in einer Weise behoben werden, die keine negative Auswirkungen auf das Vertrauen der Inhaber von Token, auf die Rechte der Inhaber von Token oder auf die Stabilität der Märkte hat. Wechselwirkung des Rücktauschplans mit anderen Verfahren
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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