+79. Der Rücktauschplan sollte auch vom Emittenten unverzüglich überprüft und aktualisiert werden …

79. Der Rücktauschplan sollte auch vom Emittenten unverzüglich überprüft und aktualisiert werden …

Der Rücktauschplan sollte auch vom Emittenten unverzüglich überprüft und aktualisiert werden, wenn wesentliche Änderungen eintreten, insbesondere in Bezug auf:

  • i. das Geschäftsmodell oder die Organisationsstruktur des Emittenten;
  • ii. die Art des Tokens, einschließlich der mit dem Token verbundenen Rechte und Pflichten;
  • iii. Marktbedingungen, die sich auf den Emittenten oder die Vermögenswertreserve oder die Verwendung des Tokens auswirken;
  • iv. das Auftreten unbekannter Schwachstellen, insbesondere in Bezug auf IKT-Risiken oder Cyberangriffe, die zu einer Unwirksamkeit des Plans führen würden; und
  • v. rechtliche, regulatorische oder aufsichtsrechtliche Aspekte.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/