+7. Handelt es sich bei einem Finanzinstitut um das Mutterunternehmen einer Gruppe, sollte das …
|
7. Handelt es sich bei einem Finanzinstitut um das Mutterunternehmen einer Gruppe, sollte das …
Handelt es sich bei einem Finanzinstitut um das Mutterunternehmen einer Gruppe, sollte das Leitungsorgan des Mutterunternehmens sicherstellen, dass die Tochterunternehmen der Gruppe ihre eigenen Risikobewertungen in Bezug auf restriktive Maßnahmen gemäß Abschnitt 4.2 in koordinierter Weise und auf der Grundlage einer gemeinsamen Methodik durchführen, die den Besonderheiten der Gruppe Rechnung trägt. 4.1.1 Aufgaben des Leitungsorgans in seiner Aufsichtsfunktion
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
|