+14. Die für die Bewertung der Signifikanz erforderlichen Informationen umfassen die in den …

14. Die für die Bewertung der Signifikanz erforderlichen Informationen umfassen die in den …

Die für die Bewertung der Signifikanz erforderlichen Informationen umfassen die in den Meldebögen S 03.01 und S 03.02 in Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2902 der Kommission und Meldebogen S 03.03 in Anhang I dieser Leitlinien aufgeführten Informationen, die gemäß den Erläuterungen in Anhang II der genannten Verordnung und Anhang II dieser Leitlinien auszufüllen sind.

Informationen, die nach der Einstufung eines vermögenswertereferenzierten Tokens oder E-Geld-Tokens als signifikant erforderlich sind VERORDNUNG (EU) 2023/1114

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/