+14. Die für die Bewertung der Signifikanz erforderlichen Informationen umfassen die in den …
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14. Die für die Bewertung der Signifikanz erforderlichen Informationen umfassen die in den …
Die für die Bewertung der Signifikanz erforderlichen Informationen umfassen die in den Meldebögen S 03.01 und S 03.02 in Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2902 der Kommission und Meldebogen S 03.03 in Anhang I dieser Leitlinien aufgeführten Informationen, die gemäß den Erläuterungen in Anhang II der genannten Verordnung und Anhang II dieser Leitlinien auszufüllen sind. Informationen, die nach der Einstufung eines vermögenswertereferenzierten Tokens oder E-Geld-Tokens als signifikant erforderlich sind VERORDNUNG (EU) 2023/1114
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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