+17. Die zuständigen Behörden können Emittenten mit einem Ausgabewert von weniger als 100 000 000 …
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17. Die zuständigen Behörden können Emittenten mit einem Ausgabewert von weniger als 100 000 000 …
Die zuständigen Behörden können Emittenten mit einem Ausgabewert von weniger als 100 000 000 EUR auffordern, die in den im vorstehenden Absatz genannten Meldebögen enthaltenen Daten zu melden. In diesen Fällen sollten die Emittenten dieselben Meldebögen und Erläuterungen verwenden, wie sie in den Anhängen I und II dieser Leitlinien und in den Anhängen I und II der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2902 der Kommission festgelegt sind.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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