+22. Abweichend von Absatz 18 sollte der Einreichungstermin für die Übermittlung der Meldebögen mit …
|
22. Abweichend von Absatz 18 sollte der Einreichungstermin für die Übermittlung der Meldebögen mit …
Abweichend von Absatz 18 sollte der Einreichungstermin für die Übermittlung der Meldebögen mit Meldestichtag 30. Juni 2025 der 1. September 2025 sein.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
|