+74. Im Hinblick auf Umweltrisiken sollten die Institute: a) Verluste aus Umweltrisiken in ihrer …
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74. Im Hinblick auf Umweltrisiken sollten die Institute: a) Verluste aus Umweltrisiken in ihrer …
Im Hinblick auf Umweltrisiken sollten die Institute: - a) Verluste aus Umweltrisiken in ihrer Schadensdatensammlung erfassen, und zwar nach der Risikotaxonomie und der Methode für die Einstufung der Verlustereignisse, die in den von der Kommission gemäß Artikel 317 Absatz 9 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 beschlossenen technischen Regulierungsstandards festgelegt wurden;
- b) Verfahren für die Beurteilung der Wahrscheinlichkeit und Auswirkungen umweltbe-zogener Prozessrisiken und das diesbezügliche Risikomanagement ausarbeiten;
- c) Szenarioanalysen verwenden, anhand derer bestimmt wird, welche Auswirkungen physischer Risikotreiber auf ihre Betriebskontinuität haben können, sowie
- d) bei der Ausarbeitung ihrer Betriebskontinuitätspläne die materiellen Umweltrisiken berücksichtigen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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