+74. Im Hinblick auf Umweltrisiken sollten die Institute: a) Verluste aus Umweltrisiken in ihrer …

74. Im Hinblick auf Umweltrisiken sollten die Institute: a) Verluste aus Umweltrisiken in ihrer …

Im Hinblick auf Umweltrisiken sollten die Institute:

  • a) Verluste aus Umweltrisiken in ihrer Schadensdatensammlung erfassen, und zwar nach der Risikotaxonomie und der Methode für die Einstufung der Verlustereignisse, die in den von der Kommission gemäß Artikel 317 Absatz 9 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 beschlossenen technischen Regulierungsstandards festgelegt wurden;
  • b) Verfahren für die Beurteilung der Wahrscheinlichkeit und Auswirkungen umweltbe-zogener Prozessrisiken und das diesbezügliche Risikomanagement ausarbeiten;
  • c) Szenarioanalysen verwenden, anhand derer bestimmt wird, welche Auswirkungen physischer Risikotreiber auf ihre Betriebskontinuität haben können, sowie
  • d) bei der Ausarbeitung ihrer Betriebskontinuitätspläne die materiellen Umweltrisiken berücksichtigen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/