+84. Die gemäß Artikel 76 Absatz 2 der Richtlinie 2013/36/EU aufgestellten Pläne, die ein Produkt …

84. Die gemäß Artikel 76 Absatz 2 der Richtlinie 2013/36/EU aufgestellten Pläne, die ein Produkt …

Die gemäß Artikel 76 Absatz 2 der Richtlinie 2013/36/EU aufgestellten Pläne, die ein Produkt des in Abschnitt 6.3 umrissenen Verfahrens für die Transitionsplanung sind, sollten auf einer zukunftsbezogenen Geschäftsumfeldanalyse und einem umfassenden institutsinternen stra-tegischen Planungsprozess beruhen. Die Pläne sollten einen Überblick geben über die strate-gischen Maßnahmen und die Risikomanagementinstrumente, die von den Instituten einge-setzt werden, um zu zeigen, wie sie ihre Robustheit in Bezug auf ESG-Risiken und ihre Vorbe-reitung auf den Übergang zu einer in Bezug auf Klima und Umwelt nachhaltigeren Wirtschaft sicherstellen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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