+84. Die gemäß Artikel 76 Absatz 2 der Richtlinie 2013/36/EU aufgestellten Pläne, die ein Produkt …
|
84. Die gemäß Artikel 76 Absatz 2 der Richtlinie 2013/36/EU aufgestellten Pläne, die ein Produkt …
Die gemäß Artikel 76 Absatz 2 der Richtlinie 2013/36/EU aufgestellten Pläne, die ein Produkt des in Abschnitt 6.3 umrissenen Verfahrens für die Transitionsplanung sind, sollten auf einer zukunftsbezogenen Geschäftsumfeldanalyse und einem umfassenden institutsinternen stra-tegischen Planungsprozess beruhen. Die Pläne sollten einen Überblick geben über die strate-gischen Maßnahmen und die Risikomanagementinstrumente, die von den Instituten einge-setzt werden, um zu zeigen, wie sie ihre Robustheit in Bezug auf ESG-Risiken und ihre Vorbe-reitung auf den Übergang zu einer in Bezug auf Klima und Umwelt nachhaltigeren Wirtschaft sicherstellen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
|