+16. Bei Vormiet- und Mietverträgen sollte der in Absatz 13 genannte Prozentsatz wie folgt berechnet …

16. Bei Vormiet- und Mietverträgen sollte der in Absatz 13 genannte Prozentsatz wie folgt berechnet …

Bei Vormiet- und Mietverträgen sollte der in Absatz 13 genannte Prozentsatz wie folgt berechnet werden:

  • a. Im Zähler die Summe aus:
  • i. der Zahl der rechtsverbindlichen Vormietverträge mit erheblichen Bareinlagen oder einer auf gleichwertige Weise sichergestellten Finanzierung gemäß den Absätzen 11 und 12 dieser Leitlinien;

und

  • ii. der Zahl der rechtsverbindlichen Mietverträge;
  • b. Im Nenner steht die Gesamtzahl der Einheiten, die Teil des ADC-Projekts im Zusammenhang mit der Wohnimmobilie sind.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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