+16. Bei Vormiet- und Mietverträgen sollte der in Absatz 13 genannte Prozentsatz wie folgt berechnet …
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16. Bei Vormiet- und Mietverträgen sollte der in Absatz 13 genannte Prozentsatz wie folgt berechnet …
Bei Vormiet- und Mietverträgen sollte der in Absatz 13 genannte Prozentsatz wie folgt berechnet werden: - a. Im Zähler die Summe aus:
- i. der Zahl der rechtsverbindlichen Vormietverträge mit erheblichen Bareinlagen oder einer auf gleichwertige Weise sichergestellten Finanzierung gemäß den Absätzen 11 und 12 dieser Leitlinien;
und - ii. der Zahl der rechtsverbindlichen Mietverträge;
- b. Im Nenner steht die Gesamtzahl der Einheiten, die Teil des ADC-Projekts im Zusammenhang mit der Wohnimmobilie sind.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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