+14. Die unter den Buchstaben a bis f aufgeführten Tätigkeiten sollten nur dann als eine direkte …

14. Die unter den Buchstaben a bis f aufgeführten Tätigkeiten sollten nur dann als eine direkte …

Die unter den Buchstaben a bis f aufgeführten Tätigkeiten sollten nur dann als eine direkte Fortsetzung der Banktätigkeit betrachtet werden, wenn sie überwiegend für oder im Interesse von Instituten oder Finanzinstituten erbracht oder durchgeführt werden.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/