+28. Die in Artikel 4 Absatz 1 Nummer 18 Buchstaben a, b oder c der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 …

28. Die in Artikel 4 Absatz 1 Nummer 18 Buchstaben a, b oder c der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 …

Die in Artikel 4 Absatz 1 Nummer 18 Buchstaben a, b oder c der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 genannten Tätigkeiten sollten als Haupttätigkeit eines Unternehmens gelten, wenn diese Tätigkeiten in ihrer Gesamtheit mindestens 50 % zu einem der folgenden Indikatoren beitragen:

  • a. die Vermögenswerte des Unternehmens auf Basis seiner individuellen Lage;
  • b. die Einnahmen des Unternehmens auf Basis seiner individuellen Lage;
  • c. das Personal des Unternehmens auf Basis seiner individuellen Lage.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/