+28. Die in Artikel 4 Absatz 1 Nummer 18 Buchstaben a, b oder c der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 …
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28. Die in Artikel 4 Absatz 1 Nummer 18 Buchstaben a, b oder c der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 …
Die in Artikel 4 Absatz 1 Nummer 18 Buchstaben a, b oder c der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 genannten Tätigkeiten sollten als Haupttätigkeit eines Unternehmens gelten, wenn diese Tätigkeiten in ihrer Gesamtheit mindestens 50 % zu einem der folgenden Indikatoren beitragen: - a. die Vermögenswerte des Unternehmens auf Basis seiner individuellen Lage;
- b. die Einnahmen des Unternehmens auf Basis seiner individuellen Lage;
- c. das Personal des Unternehmens auf Basis seiner individuellen Lage.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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